Service & Infos

Informationen für Patient*innen

Nach dem Krankenhausaufenthalt gibt es die Möglichkeit eine stationäre kardiologische Rehabilitation Phase 2 oder eine ambulante kardiologische Rehabilitation Phase 2 zu absolvieren. Im Idealfall wird bereits nach der Intervention im Krankenhaus der Antrag gestellt. Sollte dies nicht der Fall sein, wird gemeinsam mit dem Fach- oder Hausarzt bzw. dem Zentrum für ambulante kardiologische Rehabilitation Steyr ein Antrag auf  kardiologische Rehabilitation Phase 2 gestellt. Als gewünschte Vertragseinrichtung kann das Z.A.R. Steyr angegeben werden.

Im Anschluss an die Phase 2 (egal ob stationär oder ambulant absolviert) ist eine ambulante Phase 3 Rehabilitation berufsbegleitend möglich.

Die Rehabilitationskosten werden bei erfolgreicher Bewilligung vom Versicherungsträger übernommen.

Zuweisungsmodalitäten

Unmittelbar nach dem Krankenhausaufenthalt oder der Phase 2 Rehabilitation soll ein Rehabilitationsantrag gestellt werden. Wichtig dabei ist, dass Sie keine Zeit verlieren – bessere Leistungsfähigkeit = bessere Prognose.

  1. Antrag durch den Haus- oder Facharzt über das grünes Rehaformular
    Zuweisung zur ambulanten kardiologischen Rehabilitation Phase 2 oder Phase 3 im Zentrum für kardiologische Rehabilitation Steyr. Befunde vom Krankenhaus oder Rehazentrum bitte mitschicken. Sobald Ihre Bewilligung vorliegt, wird sich das Team des Z.A.R. Steyr mit Ihnen in Verbindung setzen.
  2. Antrag durch unser Zentrum
    Bitte melden Sie sich telefonisch unter +43 680 302 46 86 zum Erstgespräch an. Bitte bringen Sie die Befunde vom Krankenhaus oder Rehazentrum mit.